Die formelle Rechtskraft der abzuändernden Entscheidung ist eine im Rahmen des Verfahrens nach § 48 Abs. 1 FamFG von Amts wegen zu prüfende Voraussetzung.
Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Beschwerdeberechtigung des Betreuers bei Anfechtung eines Vergütungsfestsetzungsbeschlusses zu befassen: Dass dem Vergütungsantrag der Betreuerin mit ...
Bei der Bekanntgabe eines Beschlusses durch Aufgabe zur Post nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 FamFG ist entsprechend § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO in den Akten zu vermerken, zu welcher Zeit und unter welcher ...
Die Verwertung von Luftbildaufnahmen eines Wohngrundstücks zum Zwecke der Berechnung von Niederschlagswassergebühren durch die Stadt ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ...
Eine Überfahrtbaulast begründet kein zivilrechtliches Wegerecht.
Im Verfahren der Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung kann nach dem Tod des Betroffenen von den gemäß § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG beschwerdeberechtigten Angehörigen kein Feststellungsantrag nach § ...
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ermächtigt, in den Richtlinien zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik Mindestvorgaben auch für das Pflegefachpersonal festzusetzen. Dies ergibt ...
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