Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2032 BG ... / II. Einzelkaufmännisches Unternehmen.
19 II HGB (NK-BGB/Ann § 2032 Rz 18). Die Miterben können das Geschäft auch unter der alten Firma mit oder ohne Nachfolgezusatz fortführen, nicht aber mit einem bereits bestehenden Inhabervermerk (Hamm ...
Rn 1 § 721b wurde neu ins Gesetz eingefügt und ist wortlautgleich mit § 128 HGB nF, der fast unverändert § 129 HGB aF ablöst. Dem ist § 721b nachgebildet. Das deckt sich mit der schon vor dem MoPeG ...
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